Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Die aktuelle CoronaVO finden Sie immer auf der Seite des Landes Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch einen ausführlichen Fragekatalog zu den geltenden Vorschriften:
- Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
- FAQ zur CoronaVO
- Alle Verordnungen zu Corona des Landes Baden-Württemberg
- Alle FAQ des Landes zu Corona
Einreise aus dem Ausland
Bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet müssen Sie die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes beachten. Diese finden Sie hier.
Bei Einreise aus diesen Gebieten müssen Sie die digitale Einreiseanmeldung ausfüllen.
Welche Region oder welches Land als Hochrisikogebiet eingestuft wird, veröffentlicht das Robert-Koch-Insitut. Die aktuellen Ausweisungen finden Sie hier.
Information zur Quarantänebescheinigung
Ab dem 03.05.2022 werden für Absonderungen aufgrund der CoronaVO Absonderung keine Bescheinigungen mehr ausgestellt, da die Verordnung das nicht mehr vorsieht. Als Beleg gegenüber bspw. dem Arbeitgeber muss das positive Testergebnis oder die Krankmeldung des Hausarztes verwendet werden.
Absonderungen, die im Zeitraum vor dem 02.05.2022 lagen, werden auf Antrag bescheinigt. Nutzen Sie hierfür bitte das folgende Formular:
Antrag auf Bescheinigung der Pflicht zur Absonderung