Fördermöglichkeiten im Rahmen des „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ in Baden-Württemberg
Die Gemeinde Bad Bellingen möchte alle zukünftigen Bauherren und Bauherrinnen frühzeitig auf die Fördermöglichkeiten im Rahmen des „Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)“ hinweisen. Durch das ELR können Zuschüsse für private und gewerbliche Bauvorhaben, welche sich in der historischen Ortslage von Bamlach, Hertingen sowie Rheinweiler befinden, jährlich beantragt werden. Die Antragsfrist ist in der Regel im Herbst eines Jahres, die Entscheidung über Anträge wird voraussichtlich im Frühjahr des Folgejahres durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Wir möchten frühzeitig darauf hinweisen, dass sich zukünftige Bauherren und Bauherrinnen bei der Gemeindeverwaltung über die aktuellen Antragsmöglichkeiten informieren können. Voraussichtlich im Sommer 2026 wird eine neue Runde im ELR für Projekt, welche im Programmjahr 2027 umgesetzt werden sollen, eröffnet.
Sobald die notwendige Ausschreibung für das Programmjahr 2027 durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erfolgt ist, werden wir an gleicher Stelle detaillierter informieren.
Anträge für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Programmjahr 2027
Für das Jahr 2027 können Anträge nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für die Ortsteile Bamlach,
Hertingen und Rheinweiler gestellt werden. Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Wohnen“:
- die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnzwecken
- die Aufstockung von Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken
- die umfassende Modernisierung des bestehenden Hauptgebäudes auch zu Mietwohnungen
- die innerörtliche Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern
Die Förderung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss, nach erfolgreicher Antragsstellung, gewährt. Die Projekte müssen sich innerhalb der historischen Ortslage sowie der angrenzenden Siedlungsflächen bis zu den 1970er Jahre befinden und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden werden. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird der Fokus auf die Umnutzung leerstehender sowie die Modernisierung bestehender Bausubstanz gelegt. Die ökologische Komponente der Projekte wird eine sehr starke Gewichtung erhalten. Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum bleibt die Förderung von Mietwohnungen weiterhin in der
Förderkulisse bestehen.
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Grundversorgung“:
- Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen des täglichen Bedarfs (beispielsweise Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien, Bäckereien, ärztliche Versorgung und örtliche Handwerksbetriebe jeweils letzter seiner Art)
Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Arbeiten“:
- Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern (Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet) Förderanträge müssen bis zum 31. Juli 2026 bei der Gemeinde Bad Bellingen gestellt werden.
Die Ausschreibung wurde am 22. Mai 2026 veröffentlicht und kann bei den genannten Kontaktstellen oder im Internet beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg / Rubrik Ländlicher Raum / Förderung eingesehen werden.
Weitere Auskünfte und Beratungen erhalten Sie bei der:
- Gemeinde Bad Bellingen, Herr Spiegelhalter, Telefon 07635/8119-33 und bei der
- KommunalKonzept Sanierungsgesellschaft mbH, Herrn Schäfer, Telefon 0761/20710-39
Allgemeine Informationen zum ELR sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlicher Raum und Verbraucherschutz erhältlich: ELR: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg