Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

​Geschützte Mittagsruhezeit


Nachdem wieder vermehrt Beschwerden aus der Mitte der Bevölkerung eingegangen sind, weisen wir nochmals darauf hin, dass in der Gemeinde Bad Bellingen mit allen Ortsteilen ab 01.03.2018 bis 31.10.2018 die geschützte Mittagsruhezeit zwei Stunden beträgt und zwar in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr.

Während dieser Zeit dürfen keine störenden Arbeiten durchgeführt werden; dies gilt für Haus- und Gartenarbeiten. Hierzu gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern und Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä. Bauarbeiten nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Bad Bellingen § 5b dürfen im Ortsteil Bad Bellingen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr (wenn die Immissionswerte über 50 dB(A) überschreiten) und von 20.00 bis 7.00 Uhr (wenn die Immissionswerte 40 db(A) überschreiten) nicht durchgeführt werden. 
 
Gleichzeitig wird auch auf das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen in der oben genannten Zeit verwiesen.
 
Mit Rücksicht auf den Kurbetrieb werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, diese Einschränkungen zu respektieren.
 
Ordnungsamt