Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern (Bächen und Brunnen) sind verboten


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Wasserentnahme aus Bächen und Brunnen mit Pumpen, Leitungen und Schläuchen zur Bewässerung von privaten Grundstücken verboten ist.
Derartige Verstöße werden ab sofort beim Landratsamt Lörrach zur Erhebung eines Bußgeldes angezeigt.

Eine legale Wasserentnahme ist nur möglich, wenn dem Wasserentnehmer eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Lörrach erteilt wurde. Liegt diese nicht vor, sind Wasserentnahmen aus Brunnen und Bächen zu unterlassen bzw. vorhandene Wasserentnahmevorrichtungen zu entfernen.
 
Bürgermeisteramt