Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Geschützte Mittagsruhezeit


Wir weisen darauf hin, dass nach der Polizeiverordnung  § 5a, in der Gemeinde Bad Bellingen mit allen Ortsteilen (Bamlach, Hertingen und Rheinweiler) die geschützte Mittagsruhezeit vom 01.03.2019 bis 31.10.2019 zwei Stunden beträgt und zwar in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr.
Während dieser Zeit dürfen keine störenden Arbeiten durchgeführt werden; dies gilt für Haus- und Gartenarbeiten. Hierzu gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern und Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä. Bauarbeiten nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Bad Bellingen § 5b dürfen im Ortsteil Bad Bellingen in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr (wenn die Immissionswerte über 50 dB(A) überschreiten) und von 20.00 bis 7.00 Uhr (wenn die Immissionswerte 40 db(A) überschreiten) nicht durchgeführt werden. 
 
Gleichzeitig wird auch auf das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen in der oben genannten Zeit verwiesen.
 
Während der Hauptkursaison werden aber auch folgende Vorschriften wieder strenger kontrolliert:
 
1.    das Fahrverbot für Motorräder, Mopeds und Mofas in der Zeit zwischen 21.00 und 7.00 Uhr
2.    die Parkzeitbegrenzungen in der Rhein- und Mittelgrundstraße.
 
Mit Rücksicht auf den Kurbetrieb werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, diese Einschränkungen zu respektieren.
 
Ordnungsamt