Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2020


Durch einen Freibetrag oder die Wahl der Steuerklasse können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr monatliches Nettoeinkommen selbst beeinflussen und müssen nicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung warten.

Am 1. Oktober startet das Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2020. „Sie können Ihr monatliches Nettoeinkommen sofort erhöhen, indem Sie einen Freibetrag als ELektronisches SteuerAbzugMerkmal (ELStAM) beantragen“, so Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Mit dem Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2020“ können Sie die Berücksichtigung Ihrer individuellen Verhältnisse bereits beim Lohnsteuerabzug durch einen Freibetrag, der wahlweise für ein oder zwei Jahre Gültigkeit hat, beantragen. Ehegatten und Lebenspartner können zudem zwischen den Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor wählen. Die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor bildet dabei die individuellen Verhältnisse am treffendsten ab, weil sie bei beiden Ehegatten oder Partnern auch die Vorteile der Zusammenveranlagung berücksichtigt. Das Faktorverfahren kann beim Wohnsitzfinanzamt mit dem Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ für die Dauer von zwei Jahren beantragt werden.

Der Kontakt mit dem Finanzamt lohnt sich damit gleich doppelt. Sie beantragen Ihren Freibetrag oder die – 2 – Steuerklasse IV mit Faktor für zwei Jahre und ersparen sich im nächsten Jahr den Gang zum Finanzamt, sofern sich keine grundlegenden Änderungen ergeben. Die erforderlichen Formulare und Anträge erhalten Sie bequem im Internet unter www.fa-baden-wuerttemberg.de. Dort finden Sie auch die Anleitung zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2020 sowie die Lohnsteuerfibel 2020.