Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Funktionstraining in den Balinea Thermen


Die große Nachfrage nach Funktionstraining hat den Betreiber der Balinea Thermen Anfang des Jahres dazu gezwungen, einen Aufnahmestopp für ärztliche Verordnungen einzuführen. Die Kapazitäten in den Balinea Thermen waren überlastet, und ein geregelter Ablauf der Trainingszeiten und die erforderliche Trainingsqualität konnten nicht mehr gewährleistet werden. Geschäftsführer der Bade- und Kurverwaltung Bad Bellingen GmbH, Dennis Schneider, erklärt: „Wenn zu viele Gäste am Training teilnehmen, kann der Therapeut nicht ausreichend auf die einzelnen Teilnehmer eingehen. Oft sind Bewegungskorrekturen erforderlich, die dann leider nicht berücksichtigt werden können. Wir legen großen Wert auf die Qualität des Funktionstrainings, dass durch die gesundheitsfördernde Wirkung unseres Thermalwassers noch zusätzlich unterstützt wird. Deshalb wird es ab Januar festterminierte Gruppen geben.“ Da es aktuell noch laufende Verordnungen gibt, wird es vorübergehend offene und terminierte Funktionstrainingsgruppen geben. Patienten mit neuen Verordnungen können ausschließlich an den terminierten Gruppen teilnehmen. Ein Wochenplan mit allen offenen und terminierten Gruppen ist auf www.balinea.de als Download oder vor Ort in den Balinea Thermen erhältlich.
 
Ab Dezember 2019 werden wieder ärztliche Verordnungen angenommen, für den Funktionstrainingsbeginn ab dem 07. Januar 2020. Der Anbieter des Funktionstrainings ist die Rheuma-Liga BW e.V. Durchgeführt wird das Training in Kooperation mit den Balinea Thermen Bad Bellingen. Die Terminierung erfolgt ausschließlich über die Rheuma-Liga. Ansprechpartnerin bei der Rheuma-Liga ist Frau Heydeck. Sie vergibt feste Trainingszeiten an die Patienten. Sobald ein Patient einen festen Termin erhalten hat, kann er die Verordnung vor Ort in den Balinea Thermen einreichen. Verordnungen werden von Montag bis Freitag zu den regulären Öffnungszeiten an der Thermalbadkasse entgegengenommen.
 
Voraussetzung für die Teilnahme am Funktionstraining ist eine ärztliche Verordnung, die spätestens 14 Tage vor Trainingsbeginn vollständig an der Thermalbadkasse eingereicht werden muss. Die Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt sein und alle eventuellen Zusatzschreiben müssen vollständig und unterzeichnet vorgelegt werden. Es können nur Verordnungen mit einer Trainingsteilnahme pro Woche angenommen werden.
 
Eine regelmäßige Teilnahme am Funktionstraining wird vorausgesetzt. Wenn ein Patient nicht teilnehmen kann, muss Frau Heydeck rechtzeitig darüber informiert werden. Nach vier Wochen Abwesenheit des Patienten behält sich die Rheuma-Liga vor den Trainingsplatz neu zu vergeben.
Eine Verordnung beinhaltet die Teilnahme an einem 20-minütigen Funktionstraining im Wasser sowie ausreichend Umkleidezeit. Insgesamt dürfen sich Patienten 90 Minuten in der Therme aufhalten. Danach wird eine Nachzahlung fällig. 
 
Ausfall und Änderungen der Trainingszeiten werden online unter www.balinea.de tagesaktuell veröffentlicht.
Funktionstraining findet nicht an Feiertagen, Brückentagen und vom 24.12. – 06.01. statt.
 
Kontakt Rheuma-Liga:
Frau Heydeck, 07627 4849948
Sprechzeiten: montags und donnerstags jeweils von 17.30 bis 19.30 Uhr