Amtliche Bekanntmachung
05.02.2020
Beteiligungsbericht
Nach § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 v. H. mittelbar beteiligt ist, zu erstellen.
Die Erstellung des Beteiligungsberichts für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit bekannt gegeben. Der Bericht liegt vom 06.02.2020 bis einschließlich 19.02.2020 zur Einsichtnahme durch Einwohner Bad Bellingens in Zimmer des Rathauses (Kämmerei) öffentlich aus.
gez. Dr. Vogelpohl
Bürgermeister