Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Neue Corona-Verordnung der Landesregierung


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 18.03.2020 ist eine neue Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Coronavirus) in Kraft getreten. Die Verordnung vom 16.03.2020 tritt gleichzeitig außer Kraft.

Kurz zum Inhalt:
 
Das Veranstaltungsverbot gilt nun absolut, unabhängig von Teilnehmerzahlen. Jegliche Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und in Kirchen sind untersagt.
Auch Spiel- und Bolzplätze sowie Jugendhäuser sind geschlossen.  
Zudem werden weitere Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen.

Weiterhin offen bleiben sollen
•Einzelhandel für Lebensmittel,
•Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
•Getränkemärkte,
•Apotheken,
•Sanitätshäuser,
•Drogerien,
•Tankstellen,
•Banken und Sparkassen,
•Poststellen,
•Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
•der Zeitungsverkauf,
•Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
•Hofläden und Raiffeisenmärkte

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

Alles Weitere können Sie der Verordnung entnehmen, die ich hier beifüge.

Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Carsten Vogelpohl
Bürgermeister