Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Gemeinsam stark in der Krise – Arbeitsagentur Lörrach mobilisiert alle Kräfte für die Bearbeitung von Kurzarbeitergeld


„Kurzarbeitergeld sichert den Beschäftigten ihre Arbeitsplätze und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Fachkräfte,“ erläutert Andreas Finke, Leiter der Lörracher Arbeitsagentur
 
Schnellstmögliche Auszahlung von Kurzarbeitergeld an die Betriebe
„Wir stehen dafür ein, dass die Betriebe für alle im März vorgelegten Anzeigen auf Kurzarbeit bis spätestens 20. April 2020 Bescheide bekommen haben und dass daran anschließend vorgelegte Abrechnungslisten spätestens innerhalb von zehn Arbeitstagen ausgezahlt sein werden. Daran arbeiten wir mit Nachdruck. “, sichert Andreas Finke zu. 
 
Erleichterungen bei Kurzarbeit
Befristete Sonderregel: Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld
Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei.
 
Verstärkung für systemrelevante Unternehmen
Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeitgeber im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft.
„Es muss sichergestellt werden, dass hier ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen“, erläutert Andreas Finke, Leiter der Lörracher Arbeitsagentur. „Durch die Erleichterung bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen lebenswichtigen Bereichen aufzunehmen.“
 
Derzeit suchen die Lebensmitteleinzelhändler dringend Regalauffüller*innen und Kassierer*innen. Alle, die in dieser Ausnahmesituation einen Beitrag zur Versorgung durch den Lebensmitteleinzelhandel leisten möchten, können sich unter Angabe des Betreffs „Einzelhandel“ an das Postfach Loerrach.Arbeitgeber(at)arbeitsagentur.de der Agentur für Arbeit Lörrach wenden. Dort werden Interessierte unbürokratisch an die suchenden Arbeitgeber weitervermittelt.
 
Erleichterte Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern
Unternehmen können aufgrund der aktuellen Corona-Krise eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderen Unternehmen mit einem akuten Arbeitskräftemangel – etwa in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, der Lebensmittellogistik oder im Gesundheitswesen – ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausleihen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
a) Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben der Überlassung zugestimmt.
b) Das Unternehmen beabsichtigt nicht, dauerhaft in der Arbeitnehmerüberlassung tätig zu sein.
c) Die einzelne Überlassung erfolgt zeitlich begrenzt während der aktuellen Krisensituation.
Die örtlichen Agenturen für Arbeit stehen Beschäftigten, Helferinnen und Helfern sowie Unternehmen und Betrieben zur Seite.

Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es online unter
www.arbeitsagentur.de.
 
Informationen zur erleichterten Arbeitnehmerüberlassung gibt es außerdem auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
 
 
Neuregelung in der Grundsicherung
Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.
 
Aussetzen der Vermögensprüfung
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.
 
Übernahme der Kosten der Unterkunft
Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.
 
Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig
Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.
 
Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter:
www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
 
Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.
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