Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet 8211-341 „Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen“


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
als wesentliche Grundlage zur Sicherung der biologischen Vielfalt wird aktuell für das FFH-Gebiet 8211-341 „Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen“ ein Natura 2000-Managementplan erarbeitet.
Mittlerweile sind die Vorkommen der geschützten Arten und Lebensraumtypen erfasst. Diese werden zusammen mit Maßnahmenempfehlungen sowohl textlich als auch auf Karten im Managementplan dargestellt.
Sowohl die Eigentümer und Bewirtschafter der betroffenen Grundstücke als auch die berührten Behörden, Verbände, Städte, Gemeinden und weitere Interessierte haben die Möglichkeit, sich über den ausliegenden Planentwurf und die Maßnahmenempfehlungen zu informieren.
Der Entwurf des Plans steht innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen (20.04.2020 - 14.06.2020) auf der Internetseite des Regierungspräsidiums unter „Aktuelles“ oder unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/map-aktuelle-auslegung zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

Für Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner des Regierungspräsidiums Freiburg zur Verfügung:
Referat 56, Naturschutz und Landschaftspflege:
·         Verfahrensbeauftragte für den Natura 2000-Managementplan:     
Charlotte Müller, charlotte.mueller(at)rpf.bwl.de, Tel. 0761 / 208 4145
Gabriel Rösch, gabriel.rösch(at)rpf.bwl.de. Tel. 0761 / 208 4148
Referat 82, Forstpolitik und Forstliche Förderung
·         Forstliche Fragen:
Albrecht Franke, albrecht.franke(at)rpf.bwl.de, Tel. 0761 / 208 1408
Dr. Gerhard Schaber-Schoor, gerhard.schaber-schoor(at)rpf.bwl.de, Tel. 0761 / 208 1411

Sie haben für die Dauer der Planauslegung die Möglichkeit, zum Managementplan Stellung zu nehmen. Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme an das:
Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 5, Verfahrensmanagement, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg oder per E-Mail an Abt5.Verfahrensmanagement(at)rpf.bwl.de (mit dem Betreff: Stellungnahme MaP Markgräfler Hügelland)
Aus den Stellungnahmen sollte hervorgehen, auf welche Flächen Sie sich beziehen. Hilfreich ist hier – soweit bekannt – die Angabe der Flurstücksnummer sowie des Gemeinde- und
Gemarkungsnamens oder die Markierung der angesprochenen Fläche auf einem Kartenausschnitt.
 

Regierungspräsidium Freiburg
Referat Naturschutz und Landschaftspflege