Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

FÜNFTE ÄNDERUNGSVERORDNUNG der Landesregierung vom 17.04.20 zur Corona-VO vom 17.03.20


Die Schließung von Einrichtungen wird teilweise aufgehoben.

In einem ersten Schritt wird die Öffnung folgender Einrichtungen ab dem 20. April 2020 bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen – zusätzlich zu den bereits in den letzten Wochen zulässigen Öffnungen – wieder erlaubt:
  • Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern.
  • Unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
  • Bibliotheken – auch an Hochschulen.
  • Archive.

Änderungen zu Friseurbetrieben erst in einer späteren Verordnung.

Der Außer-Haus-Verkauf wird in Gaststätten, Eisdielen und Cafés gestattet.

Veranstaltungen sind weiterhin grundsätzlich untersagt. Großveranstaltungen sollen nach Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 nicht möglich sein.

Die Regelung, dass über die üblicherweise bestehenden Sonntagsöffnungen hinaus weitere Geschäfte am Sonntag geöffnet haben dürfen, wird wieder aufgehoben.

Die stufenweise Öffnung der Schulen beginnt am 4. Mai 2020 mit den Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie den Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Das Kultusministerium erarbeitet ein Konzept zur stufenweisen weiteren Öffnung.

Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und wird erweitert. Das Kultusministerium erarbeitet ein Konzept hierzu.