Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Sicher und mit Augenmaß: Rückkehr zum „Normalbetrieb“


„Es ist wichtig, schrittweise wieder planbare Operationen und Behandlungen vorzunehmen. Es ist uns ein großes Anliegen, Patienten, die beispielsweise unter Schmerzen leiden und deren Eingriffe wir wegen der Covid-19 Pandemie zurückgestellt haben, wieder behandeln zu können,“ so Dr. Beatrice Palausch, Geschäftsführerin der Helios Kliniken Breisgau-Hochschwarzwald GmbH. Gleiches gelte für schwerkranke Patienten, die sich in den letzten Wochen wegen Covid-19 womöglich nicht getraut hätten, Kliniken aufzusuchen. „Wir möchten elektive Behandlungen nicht weiter hinauszögern,“ betonte Palausch. „Eine Normalität, wie wir sie vor Corona hatten, wird es jedoch bis auf Weiteres nicht geben!“

Das Helios Konzept für die Rückkehr zum „neuen Normalbetrieb“ gibt ein FarbcodeSystem vor, welches die Einteilung aller die Klinik betretenden Personen in einen bestimmten Farbbereich ermöglicht. Hierfür füllen Klinikmitarbeiter vor jeder Patientenaufnahme möglichst telefonisch oder vor Betreten der Klinik mit dem Patienten einen Anamnese-Bogen aus, den Helios zu diesem Zweck für seine Kliniken entwickelt hat. Ebenso sind die notwendigen Abstandsregeln in Patientenzimmern (zwei Meter Kopfabstand) und in anderen Klinik-Bereichen geregelt. Dies wird insgesamt zu einer Reduktion der Bettenzahl führen. Weiterhin gelten Maskenpflicht sowie die Hygieneregeln für sämtliche Personen, die sich in der Klinik aufhalten.

Neues Farbcode-System regelt Klinikbetrieb
Die Helios Kliniken in Breisach, Müllheim und Titisee-Neustadt sind im Zuge der Wiederaufnahme des Normalbetriebs ab sofort in ein Farbcode-System unterteilt: In den grünen Klinikbereichen werden alle „risikolosen“ Patienten behandelt, die entweder bereits von Covid-19 genesen sind, einen negativen Covid-Test haben oder aber ohne Symptome mit unauffälliger Anamnese in die Klinik kommen. In der grünen Zone können sich Patienten mit Mund-Nasen-Schutz auf der Station frei bewegen. Ein Verlassen der Station ist allerdings vorerst nur zu medizinischen Untersuchungen möglich. Patienten, die ein erhöhtes Risiko einer Covid-Infektion haben, etwa, weil sie Kontakt zu einer mit Covid infizierten Person hatten, werden im gelben Bereich der Kliniken versorgt. Hier befinden sich Patientinnen und Patienten mit ungeklärter Diagnose, etwa Notfallpatienten mit erhöhtem Risikoprofil in der Anamnese. In diesem Bereich halten die Kliniken Einzelzimmer und Isolationsmaßnahmen bis zu einem negativen Testergebnis vor. Mitarbeiter tragen in diesen Bereichen im Patientenkontakt FFP2 Masken. Rote Klinikbereiche gelten als Isolierstation und sind ausschließlich für die Behandlung von Covid-19 Patienten vorgesehen. Mitarbeiter tragen in diesem Bereich persönliche Schutzausrüstung. Das Verlassen der Patientenzimmer ist im gelben und roten Bereich nur zu medizinischen Untersuchungen und in Begleitung eines Krankenhausmitarbeiters möglich. „Unser Konzept zielt in allen Bestandteilen darauf ab, Infektionsrisiken zu minimieren und unsere Patienten so sicher wie möglich zu behandeln,“ betont Palausch.

Besuche ab 26. Mai eingeschränkt möglich
Ab Montag kann in Baden-Württemberg das Besuchsverbot für die Krankenhäuser gelockert werden. „Die Rückkehr zum neuen Normalbetrieb müssen wir schrittweise angehen. Die medizinische Versorgung sowie der Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter hat oberste Priorität“, erklärt Palausch. Der Besuchsstopp wird stufenweise und immer unter Berücksichtigung der aktuellen Situation im Landkreis angepasst. Gegenwärtig werden in den drei Kliniken entsprechende Strukturen geschaffen, Wegeführungen geändert und Mitarbeiter geschult, sodass ab Dienstag, den 26. Mai, der strikte Besuchsstopp gelockert werden kann. Unter hohen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen können Patienten dann einen im Vorfeld benannten Besucher pro Tag empfangen. Besucher werden ausdrücklich gebeten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich an Abstands- sowie Hygieneregeln zu halten. Die Ausnahmen, dass Schwangere zur Geburt des Kindes den Partner mitbringen dürfen und Sterbende von Angehörigen begleitet werden können, gelten weiterhin.

Praxen im Haus
Die in der Klinik befindlichen Praxen sind weiterhin für Patienten geöffnet. Der Zugang erfolgt unter denselben sicherheitstechnischen Aspekten und hygienischen Maßnahmen, die in der gesamten Klinik gelten.