Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

​​​​​​​Wasserentnahmen aus Bächen und Brunnen sind verboten


Derartige Verstöße werden ab sofort beim Landratsamt Lörrach zur Erhebung eines Bußgeldes angezeigt.
Eine legale Wasserentnahme ist nur möglich, wenn dem Wasserentnehmer eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Lörrach erteilt wurde. Liegt diese nicht vor, sind Wasserentnahmen aus Brunnen und Bächen zu unterlassen bzw. vorhandene Wasserentnahmevorrichtungen zu entfernen.
 
Bürgermeisteramt