Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Hinweis für Reiserückkehrer


Nach der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne-Testung (abrufbar auf der Website des Landes Baden-Württemberg) sind Personen, die nach Deutschland einreisen und zu einem beliebigen Zeitpunkt der letzten 14 Tagen zuvor in einem Risikogebiet waren, dazu verpflichtet, sich auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen zu lassen. Dieses Testergebnis muss unverzüglich der Ortspolizeibehörde vorgelegt werden. Das ist die Gemeindeverwaltung Bad Bellingen.
 
Parallel dazu ist es obligatorisch der Gemeinde zu melden, dass man eingereist ist. Die Meldung hat sofort nach der Einreise zu erfolgen. Es darf nicht auf das Testergebnis gewartet werden.
 
Reiserückkehrer sind zusätzlich verpflichtet, sich ohne Umwege nach der Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben. Diese Quarantäne darf erst verlassen werden, wenn das negative Testergebnis der Gemeinde vorgelegt wurde und von dieser eine Bestätigung über den Entfall der Quarantäneverpflichtung ausgesprochen wird.
 
Seien Sie sich bewusst, dass das Nichtvorlegen des Testergebnisses und das Verletzen der Quarantäneverpflichtung mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
 
Mit der Einhaltung dieser Regeln tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger bei und verhindern eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus.
 
Ortspolizeibehörde Bad Bellingen