Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Sitzungen des Gemeinderates


Die neue Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) tritt ab 2. Nov. 2020 in Kraft.

Nach § 1a dieser Verordnung sind Ansammlungen und private Veranstaltungen nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, mit insgesamt nicht mehr als 10 Personen gestattet. Dies gilt nicht für Veranstaltungen und Sitzungen der Organe, Organteile und sonstige Gremien der Legislative, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung.

Bei solchen Sitzungen sind jedoch die Hygienevorschriften zu beachten. Das gilt auch für die Gemeinderatsitzungen im Kurhaus. Alle Teilnehmer müssen während der gesamten Sitzung einen Mund-Nasen-Schutz tragen, Abstand halten, Hände desinfizieren und eine Besucherdokumentation ausfüllen.