Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Notbetreuung in der Sonnenrainschule


Laut Ministerium sei angesichts steigender Infektionszahlen dieser drastische Schritt zur Kontaktbeschränkung „unausweichlich“.

Notbetreuung

Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Anspruch auf eine Notbetreuung haben gemäß Ministerium „Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze ebenso wie für Home-Office-Arbeitsplätze. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung“. Ist vor diesem Hintergrund die Anmeldung für eine Notbetreuung zwingend erforderlich, so lassen Sie uns bitte das Anmeldeformular und die s. g. „Unabkömmlichkeitsbescheinigungen“ Ihres Arbeitsgebers schnellstmöglich ausgefüllt und unterschrieben zukommen (per Abgabe über die Postmappe Ihres Kindes, per Einwurf in unseren Schulbriefkasten oder per Scan als E-Mail an info(at)sonnenrainschule-bad-bellingen.de). Das Anmeldeformular ist über die Homepage der Gemeinde Bad Bellingen abrufbar.

An unserer Sonnenrainschule wird diese Notbetreuung, entsprechend unserer Schul- und Ferienzeitenregelung, an folgenden Tagen angeboten:

  • Mittwoch, 16.12.2020, 07.50 Uhr bis 12.15 Uhr (Halbtagesschulkinder) bzw. bis 14.50 Uhr (Ganztagesschulkinder müssen ihr eigenes Vesper mitbringen!)
  • Donnerstag, 17.12.2020, 07.50 Uhr bis 12.15 Uhr
  • Freitag, 18.12.2020, 07.50 Uhr bis 12.15 Uhr.

Nach erfolgter Rücksprache mit der für uns zuständigen Busgesellschaft fahren die Schulbusse zu den gewohnten Zeiten.