Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lörrach 21.12.2020 Erweiterung der Maskenpflicht in Ergänzung zu den landesrechtlichen Vorgaben zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 gültig ab sofort bis zum 11.01.2021