Information zum Ablauf der Masken-Aktion der Bundesregierung
14.01.2021
Diese sogenannte 1. Welle endete zum 6. Januar 2021!
Die 2. Welle (Januar/Februar) und 3. Welle (März/April) der Aktion wird so ablaufen, dass jeder die Bedingungen erfüllende Bürger per Post Berechtigungsscheine der Regierung erhalten wird. Mit diesen kann er, innerhalb des darauf angegebenen Gültigkeitszeitraumes, in der Apotheke jeweils 6 Masken gegen eine Gebühr von 2 Euro erhalten.
Die Abholung der Masken ist demnach aktuell NUR noch mit Berechtigungsschein möglich.