Landkreis verlängert Allgemeinverfügung für erweiterte Maskenpflicht bis 15. Februar
02.02.2021
Damit gilt vor allem weiterhin die Maskenpflicht in definierten Innenstadtbereichen in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim, auf Märkten, öffentlich zugänglichen Parkhäusern und Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen sowie auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.