Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Landkreis erneuert Allgemeinverfügung für erweiterte Maskenpflicht


Das Landratsamt erlässt erneut eine gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach. Die 7-Tages-Inzidenz liegt seit mehreren Tagen durchgehend über 50. Zudem breiten sich die als ansteckender geltenden Virus-Varianten weiter aus. Die erweiterte Maskenpflicht tritt ab sofort in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 29. März.

Damit gilt die erweiterte Maskenpflicht für Personen ab sechs Jahren:
a) auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 m
b) an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen, sowie im Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten
c) bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
d) in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern
e) auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen
f) auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inkl. bestehender Zu- und Durchgänge
g) auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr
h) im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim (wie in der Allgemeinverfügung unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen definiert).


Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung und die definierten Innenstadtbereiche mit Maskenpflicht können unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.