Geflügelpest im Landkreis Lörrach – bisher keine Einschränkungen in Bad Bellingen
09.04.2021
Aus Nordrheinwestfalen haben infizierte Junghennen die Geflügelpest in den Landkreis getragen. Um betroffene Kontaktbetriebe werden sog. Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete ausgewiesen, in denen verschiedene Einschränkungen gelten.
Die Sperrbezirke umfassen einen 3 km Radius um die Kontaktbetriebe in den Gebieten um Schopfheim, Todtnau und Schwörstadt. Als Beobachtungsgebiet gilt ein Radius von 10 km um den betroffenen Betrieb. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.
Für Geflügelhalter in Bad Bellingen gibt es vorerst keine zu beachtenden Vorkehrungen.
Ortspolizeibehörde Bad Bellingen