Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Öffentliche Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Bellingen hat am 22. März 2021 in seiner öffentlichen Sitzung die Fortschreibung/Überprüfung des aus dem Jahr 2012 stammenden Lärmaktionsplan beschlossen. Der Entwurf der Überprüfung wurde gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. 
Gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört werden und rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Aufgrund der Corona-Pandemie wird dieses Mal keine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden.

Der Entwurf zur Überprüfung des Lärmaktionsplan wird in der Zeit vom 8. Juni 2021 bis 16. Juli 2021 zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Bellingen, Rheinstr. 25, Zimmer 4, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird der Entwurf zur Überprüfung einschließlich des LAP 2012 auf der Homepage der Gemeinde Bad Bellingen (www.gemeinde-bad-bellingen.de) veröffentlicht und als Download bereitgestellt. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bitten wir Sie, unter der Tel.-Nr. 07635/811930 einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. 
Während dieser Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Bad Bellingen Anregungen und Vorschläge schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Sie können diese auch per Email an rathaus(at)gemeinde.bad-bellingen.de einreichen. Stellungnahmen, die außerhalb dieser Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes unberücksichtigt bleiben.

Bad Bellingen, den 27. Mai 2021 
Bürgermeisteramt

Dr. Carsten Vogelpohl 
Bürgermeister

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