Parken auf den Gehwegen verboten
15.07.2021
Die Gemeindeverwaltung erreichen immer öfter Beschwerden über zugeparkte Gehwege. Wir möchten deshalb nochmals explizit darauf hinweisen, dass hiermit ein Verbotstatbestand erfüllt wird.
Das Parken auf einem Gehweg behindert Passanten und ist deshalb zu unterlassen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet.
Ortspolizeibehörde Bad Bellingen