Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert


Viele Schülerinnen und Schüler freuen sich auf die bevorstehenden Sommerferien und die damit verbundenen Betreuungsangebote, in denen gespielt, gebastelt oder Ausflüge unternommen werden. Doch was passiert, wenn sich ein Kind in der Ferienbetreuung verletzt? Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreuungs-maßnahmen der Gemeinde oder Schule teilnehmen, sind über die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) automatisch und kostenfrei unfallversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch bei einem Besuch der Sommerschulen im Land sowie bei der Teilnahme an den Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“, „Lernbrücken“ oder „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg.

Schulkinder erhalten in der Ferienbetreuung bei einem Unfall dieselbe umfangreiche Absicherung, die sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Diese Absicherung reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten bzw. stationären Versorgung, über Renten- und Pflege-, bis hin zu Teilhabeleistungen. Schülerinnen und Schüler sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen Wegen versichert. Eltern brauchen dafür keine besondere Versicherung abzuschließen.

Sommerschulen und Förderprogramme: Unfallversichert!

Der gleiche Versicherungsschutz besteht auch für den Sommerschulunterricht sowie die Teilnahme an den Lern- und Förderprogrammen „Bridge the Gap – Überbrücke die Lücke“, „Lernbrücken“ und „Lernen mit Rückenwind“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg. Diese Angebote sollen den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Unterrichtsinhalte zu wiederholen und coronabedingte Lernlücken des zurückliegenden Schuljahres zu schließen, um gut vorbereitet in das neue Schuljahr starten zu können.