Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Einführung des 3G-Nachweises in den Servicezentren der baden-württembergischen Finanzämter


Der 3G-Nachweis bedeutet: Bürgerinnen und Bürger, die nicht vollständig geimpft sind oder nicht als genesen gelten, müssen künftig bei einem Besuch einen tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltest vorlegen. Die Regelung gilt für alle Servicezentren der Finanzämter, unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis.

Dabei gilt unverändert, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutz, welcher die Anforderungen des Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbarer Standards erfüllt) und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Darüber hinaus steht bei allen Finanzämtern auch weiterhin ein elektronisches Kontaktformular zur Verfügung, das auf der Internetseite des örtlichen Finanzamts zu finden ist. Dort können die Bürgerinnen und Bürger ihre Anfragen auch online an ihr Finanzamt richten.

Für allgemeine Fragen zur Steuererklärung steht außerdem der Steuerchatbot der baden-württembergischen Steuerverwaltung zur Unterstützung zur Verfügung. Der Chatbot ist an sieben Tagen in der Woche und rund um die Uhr erreichbar. Den virtuellen Steuerassistenten finden Sie hier: steuerchatbot.digital-bw.de.

Darüber hinaus hat die Steuerverwaltung Baden-Württemberg Erklärvideos im Einsatz. Kurz und prägnant wird jeweils in rund 2 Minuten dargestellt, was in bestimmten Situationen steuerlich zu tun ist oder welche Möglichkeiten das Steuerrecht bietet. Den Link zu den Erklärvideos finden Sie im Internet auf der Startseite der Oberfinanzdirektion Karlsruhe und den Finanzämtern.