Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Einhaltung der CoronaVO in den Gaststätten


Für den Gastronomiebetrieb sieht die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO) einige Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vor. Dabei handelt es sich insbesondere um:

  • Datenverarbeitung von Gästen zur Kontaktnachverfolgung.
  • Tragen einer medizinischen Maske innen generell und außen, wenn der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
  • Maßnahmen und Möglichkeiten zur persönlichen Hygiene (z.B. Desinfektionsmittelspender).
  • Zutritt zu Innenbereichen nur mit 3G-Nachweis in der Basisstufe und verschärften Nachweispflichten in der Warn- und Alarmstufe.
  • Darstellung der Umsetzung dieser und aller weiteren Vorgaben im Hygienekonzept.

Die Einhaltung dieser Regeln wird stichprobenhaft kontrolliert. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. Am 21. Und 22. Oktober 2021 findet hierzu eine landesweite Schwerpunktaktion statt.

Informationen zur CoronaVO finden Sie auch hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Ortspolizeibehörde Bad Bellingen