Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Neue Corona-Verordnung


Für einen Besuch in Bädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen gilt ab sofort die 2G+-Regel. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen für den Besuch der Thermen einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Von dieser Regel ausgenommen sind Gäste, deren Grundimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Auch geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischungsimpfung bereits erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen. Genesene, deren Infektion nachweislich (PCR-Test) maximal sechs Monate zurückliegt, sind von dieser Regel ebenfalls nicht betroffen. Für alle anderen Personen gilt die Testpflicht.

Für den Einlass in die Thermen wird ab sofort ein Impf- oder Genesen-Nachweis mit QR-Code, via App oder ausgedruckt notwendig. Der gelbe Impfpass wird nicht mehr akzeptiert.