3G-Pflicht bei Gemeinderatssitzungen
14.12.2021
Mit den neusten Änderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt auch für alle Teilnehmenden von Gemeinderatssitzungen die 3G-Pflicht in den Alarmstufen I und II. Besucherinnen und Besucher erhalten damit aktuell nur Zutritt zur Sitzung, wenn sie
- den vollständigen Impfschutz
- eine Genesung
- oder ein negatives Testergebnis (Antigenschnelltest maximal 24 Stunden alt/PCR-Test maximal 48 Stunden alt) vorweisen können.
Nach wie vor ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Vielen Dank für Ihre Beachtung.
Geschäftsstelle Gemeinderat