Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung
des Landratsamtes Lörrach
untere Flurbereinigungsbehörde
Buchbrunnenweg 18
79713 Bad Säckingen

Flurbereinigung Bad Bellingen/Schliengen (DB)

Schlussfeststellung vom 01.03.2022

Das Landratsamt Lörrach -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren Bad Bellingen/Schliengen (DB) für abgeschlossen.

Hierzu wird festgestellt, dass

  • die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist,
  • den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen,
  • die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist,
  • die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.

Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).

Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2883) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung können die Beteiligten und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Lörrach, Sitz in 79639 Lörrach, Palmstraße 3, einlegen.

(Anschrift der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung der Landratsämter Lörrach und Waldshut als untere Flurbereinigungsbehörde: Buchbrunnenweg 18, 79713 Bad Säckingen oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamts Lörrach).

gez.                                                                                                 D.S.

Müller-Rau, Vermessungsdirektor