Einhaltung der Ruhezeiten
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Bad Bellingen schreibt vor, dass in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Hauptsaison vom 01. März bis 31. Oktober keine Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, ausgeführt werden dürfen.
Auch an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Sonn- und Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten.
Zu diesen bemerkbaren Arbeiten gehören insbesondere:
Der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern. Sowie das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.. Ruhestörende Arbeiten dürfen in Räumen nur bei geschlossenen Fenstern und Türen durchgeführt werden, die nicht nach außen dringen. Auch Rundfunk- und Fernsehgeräte, Musikinstrumente usw. dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Beachtung.
Gemeindeverwaltung