Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)1
gültig ab 6. August 2020
Schülerinnen und Schüler sind in Ferienbetreuungsmaßnahmen der Kommune, der Schule und in den Sommerschulen sowie in den „Lernbrücken“ über die UKBW versichert
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)1
gültig ab 6. August 2020
Zusätzlich zum seit nunmehr einigen Jahren im Landkreis durchgeführten Sirenenprobealarm im Februar (zeitgleich mit der Gesamt-Schweiz), findet am 10.09.2020 erstmals der bundesweite Warntag in Deutschland statt.
In den vergangenen Wochen wandten sich zwei kommunale Spitzenverbände an die Landesregierung, um Unterstützung insbesondere für die kommunalen Thermen im Land einzufordern.