Rathaus Bad Bellingen

Städtebauliche Erneuerung

Das im Jahr 2017 vom Gemeinderat ausgewiesene Gebiet der Städtebaulichen Erneuerung „Ortsmitte Bad Bellingen“ hat noch eine Laufzeit von drei Jahren.

Eigentümer, die ein Haus im Gebiet haben und sich mit dem Gedanken einer umfassenden Sanierung tragen, können jetzt noch Zuschüsse beantragen.

Neben einer Förderung durch die Gemeinde gibt es auch steuerliche Entlastungen. Gerne beraten wir Sie umfassend.

Förderrichtlinien

Sanierungssatzung

Ihr Kontakt

Herr
Frank Spiegelhalter
Rechnungsamtsleiter