Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zum Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
Der vorläufige Reisepass wird von der zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt.
Er gilt höchstens ein Jahr und muss bei der Aushändigung des regulären Reisepasses zurückgegeben und entwertet werden.
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Meldeamt
Passbehörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
- die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros beziehungsweise die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.
Für Sie ist die Passbehörde zuständig, in deren Bezirk Sie mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung, gemeldet sind.
Wichtig:
Ihr Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden.
- Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die begründete Annahme, dass Sie die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzungen hierfür sind in der Regel,
- wenn die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt möglich ist oder
- wenn für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisedokument ausdrücklich ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt wird.
- Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde beantragen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
- Bei der Beantragung können Sie das Lichtbild - je nach Ausstattung der Behörde - vor Ort erstellen oder Sie lassen das Lichtbild im Vorfeld durch einen zertifizierten Dienstleister (zum Beispiel einen Fotografen oder den Fotoservice eines Drogeriemarktes) anfertigen. Vom Dienstleister erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild aus der Cloud abrufen kann.
Die Passbehörde prüft die Vorlage der Voraussetzungen und stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.
- alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
Hinweis Lichtbilder:
Für Reisepass und Personalausweis werden ab 1. Mai nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert.
Das Bürgerbüro hat bereits das neue Fotoaufnahmegerät, sogenanntes PointID, bei der Bundesdruckerei bestellt. Ob dieses Gerät rechtzeitig geliefert und in Betrieb genommen werden kann, steht jedoch noch nicht fest. Nach Inbetriebnahme der PointID besteht die Möglichkeit, Passbilder direkt vor Ort im Bürgerbüro aufzunehmen.
Bis zur Inbetriebnahme der PointID können papierbasierte Passbilder noch angenommen werden, jedoch nur bis spätestens Donnerstag, 31. Juli 2025. Nach der Inbetriebnahme, werden keine papierbasierten Passbilder mehr akzeptiert.
Es können auch zertifizierte Fotografen aufgesucht werden, die eine digitale Übermittlung der Passbilder anbieten. Auf der Webseite des Fotoverbandes RingFoto können sich Bürgerinnen und Bürger unter folgendem Link informieren, welche Fotostudios in der Nähe die Erstellung digitaler Passbilder anbieten: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ Die Fotostudios stellen den Antragstellern einen QR-Code zur Verfügung, der zur Ausweisbeantragung mitgebracht werden muss. Mit diesem Code kann das Meldeamt vor Ort die Bilder abrufen.
- ggf. geeignete Nachweise zur geplanten Reise
Hinweis:
Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.
keine
sofort
26,00 EUR
Hinweise:
- Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.
- Die Gebühr für die Lichtbilderstellung in der Behörde: 6,00 EUR
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Den Verlust des vorläufigen Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen.
Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.
- § 1 Passpflicht
- § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
- § 5 Gültigkeitsdauer
- § 6 Ausstellung eines Passes
- § 7 Passversagung
- § 8 Passentziehung
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV):
- § 14 Muster des vorläufigen Reisepasses
- § 27 Gebühren