Anmeldung und Feststellung von Wild- und Jagdschaden gem. § 34 Bundesjagdgesetz i.V.m. § 57 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
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Ordnungsamt
Hinweis: Meldung an Gemeinde muss innerhalb einer Woche nach Schadensfeststellung erfolgen!
Hinweis: Meldung an Gemeinde muss innerhalb einer Woche nach Schadensfeststellung erfolgen!