Einhaltung der Ruhezeiten in Kur- und Erholungsgebieten
18.07.2019
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Bad Bellingen schreibt vor, dass
in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Hauptsaison vom 01.03. bis 31.10. keine Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, ausgeführt werden dürfen.
Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und Beachtung.
Bürgermeisteramt