Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen alle zwei Jahre (immer zum Ende eines geraden Jahres) für baureifes Land zu ermitteln.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Sie sind keine Verkehrswerte.
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Ab dem 01.01.2022 ist Bad Bellingen Mitglied des interkommunalen Gutachterausschusses der Stadt Weil am Rhein. Der Gutachterausschuss ist daher ab dem 01.01.2022 bei der Stadt Weil am Rhein angesiedelt.
Die zonenbezogenen Bodenrichtwerte für Bad Bellingen können auf dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS abgerufen werden.
Ermittlung der Bodenrichtwerte BauGB zum 01.01.2023