Der Umgebungslärm ist in den letzten Jahrzehnten zu einer allgegenwärtigen Belastung geworden. Nach repräsentativen Umfragen wird der Lärm als wichtigstes Umweltproblem angesehen. Der Straßenverkehr hat daran den größten Anteil. Lärm ist jedoch nicht nur eine Quelle von Belästigungen und Ärger, sondern auch Ursache negativer gesundheitlicher Auswirkungen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Kosten, die durch Lärm verursacht werden. Diese sind zum einen direkt durch die Lärmsanierung bedingt, zum anderen können permanente Lärmbelastungen dazu führen, dass der Wohnwert ganzer Straßenzüge und Wohnviertel gemindert wird. Darüber hinaus entstehen nicht unerhebliche Gesundheitskosten durch den Lärm. Bei der Lärmaktionsplanung sollen daher vorbeugende Lärmminderungsmaßnahmen an vorderster Stelle der Überlegungen stehen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es also, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich, die ihrerseits in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit arbeiten sollen.
Mit der Lärmaktionsplanung ist auch eine gute Übersicht über lärmbelastete sowie über ruhige Gebiete und damit über die Lebensqualität in Ihrer Gemeinde gegeben.