Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Geänderte Mittagsruhezeit


Geänderte Mittagsruhezeit
 
Wir weisen darauf hin, dass in der Gemeinde Bad Bellingen mit allen Ortsteilen ab 01.11.2019 bis 28.02.2020 die geschützte Mittagsruhezeit wieder eine Stunde beträgt und zwar in der Zeit von 13.00 bis 14.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keine störenden Arbeiten durchgeführt werden; dies gilt für Haus- und Gartenarbeiten. Hierzu gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern und Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä. Bauarbeiten nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Bad Bellingen § 5b dürfen im Ortsteil Bad Bellingen in der Zeit von 13.00 bis 14.00 Uhr (wenn die Immissionswerte über 50 dB(A) überschreiten) und von 20.00 bis 7.00 Uhr (wenn die Immissionswerte 40 db(A) überschreiten) nicht durchgeführt werden. 
 
Das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht  über 3,5 t (StVO) bleibt hiervon unberührt und besteht nach wie vor in der Zeit von 13.00 Uhr– 15.00 Uhr.
Wir bitten dies zu beachten und die Lieferanten hiervon zu unterrichten.
 
Ordnungsamt