Coronavirus: Veranstaltungsverbot bei mehr als 50 Teilnehmenden
15.03.2020
Allgemeinverfügung der Gemeinde Bad Bellingen über das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Personen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2; Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz