Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Corona-Virus: Kita- und Schulschließung


Die ursprünglich bis zum 19. April 2020 festgelegte Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen gilt fort. Die eingerichtete Notbetreuung in der Grundschule und im Kindergarten Bad Bellingen wird ab dem 27.04.2020 ausgeweitet. Nachdem bisher nur Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen betreut werden durften, können ab dem 27.04.2020 auch Kinder betreut werden, bei denen beide Erziehungsberechtigte außerhalb der Wohnung einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und von ihrem Arbeitgeber für unabkömmlich erklärt werden. Dies gilt entsprechend auch für Alleinerziehende. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist erforderlich.
Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts zeigen oder erhöhte Temperatur haben, können nicht aufgenommen werden. Dies gilt auch für Kinder, die in den letzten 14 Tagen in Kontakt zu einer infizierten Person standen.

Kinder, die während ihres Aufenthaltes in der Notgruppe Symptome eines Atemwegsinfektes zeigen, müssen umgehend abgeholt werden. Sie können erst dann wieder in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn sie völlig symptomfrei sind.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unser Angebot weiterhin eine Notbetreuung ist und kein Regelbetrieb. Bitte prüfen Sie genau, ob Sie ihr Kind in die Notbetreuung geben müssen. Es stehen nur begrenzt Plätze zur Verfügung.

Die Betreuung erfolgt für Schulkinder in der Grundschule, für Kindergartenkinder erfolgt die Notbetreuung entsprechend der Anzahl der angemeldeten Kinder zunächst im Kindergarten in Bad Bellingen, dann in Rheinweiler. (In Hertingen und Bamlach zunächst nicht.) Wir können nicht über unser gesamtes Personal verfügen, denn die einer Risikogruppe angehörenden Mitarbeiterinnen dürfen nicht eingesetzt werden.
 
Für alle Kindergartenkinder wurde die Monatsgebühr für den Monat April ausgesetzt. Dies gilt nun auch für den Monat Mai. Die Gemeinde wird keine Gebühren abbuchen. Bitte nehmen Sie keine Überweisungen an uns vor. Bitte ändern Sie einen eventuellen Dauerauftrag entsprechend ab.
 
Die Notbetreuung ist bis zum 31.05.2020 gebührenfrei. Ab Juni sind Betreuungsgebühren nach Tagessätzen zu entrichten. Die Abrechnung erfolgt im Nachhinein per Rechnung. Wenn ein Kind die Notbetreuung in vergleichbarem Umfang wie eine Regelbetreuung besucht, sind die üblichen Monatsgebühren zu entrichten. Auch hier erfolgt eine Abrechnung im Nachhinein.
 
Für Kinder, die bereits jetzt die Notbetreuung nutzen, müssen Sie ihr Kind nicht erneut anmelden. Für Eltern, die ihr Kind ab dem 27.04.2020 in die Notbetreuung bringen möchten, bitten wir um Abgabe einer Anmeldung und Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen.
 
Bitte melden Sie Ihr Kind umgehend an, spätestens bis Donnerstag 23.04.2020, damit wir entsprechend planen können.
Bitte geben Sie auf der Anmeldung Ihre Handy-Nummer an!
 
Anmeldeformular für die Notbetreuung im Kindergarten
 
Anmeldeformular für die Notbetreuung in der Grundschule
 
Direkte Ansprechpartnerin für die Notbetreuung im Kindergarten ist Frau Sommerhalter, Kita Farbeninsel, 07635/1512 oder 0151/50473152
Direkter Ansprechpartner für die Notbetreuung in der Grundschule ist Herr Grether, Sonnenrainschule, 07635/759.
Ansprechpartner im Rathaus ist Herr Spiegelhalter, 07635/811933