Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Neue Corona-Verordnung


Die wesentlichen Änderungen sind: 

zum Thema Maskenpflicht: 

· Ab 14. September 2020 muss an weiterführenden Schulen, beruflichen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren außerhalb der Unterrichtsräume eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies gilt insbesondere auf Fluren, Pausenhöfen sowie in Treppenhäusern und Toiletten. Die Maskenpflicht an Schulen gilt nicht innerhalb der Unterrichtsräume, in zugehörigen Sportanlagen bzw. Sportstätten sowie bei der Nahrungsaufnahme. 
· Auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, muss künftig eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. 

zum Thema Datenerhebung zur Kontaktnachverfolgung: 

· Die Angabe einer E-Mail-Adresse bei der Datenerhebung ist nicht mehr vorgesehen. Dem stehen insbesondere Bedenken der Datensicherheit entgegen, 
· Bei Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten entfällt die Pflicht zur Datenerhebung. 
· In Betriebskantinen muss nur bei externen Gästen eine Datenerhebung erfolgen.