Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Impfterminvergabe für alle über 60-Jährigen ab 19.04.2021


Bislang waren über 60-Jährige nur bei bestimmten Vorerkrankungen oder aufgrund des Berufs impfberechtigt.

Die Öffnung betrifft nur den Personenkreis des § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Corona-ImpfV, nicht jedoch die gesamte Personengruppe mit erhöhter Priorität (Prio 3).

Nähere Informationen auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg