Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Anträge für Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum im Programmjahr 2022


Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Wohnen“:
-   die Umnutzung leerstehender Gebäude zu Wohnzwecken
-   die umfassende Modernisierung des bestehenden Hauptgebäudes
     (bis Baujahr 1960er Jahre), auch zu Mietwohnungen
-   die Nachverdichtung im Ortskern als Baulückenschluss

Die Förderung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss, nach erfolgreicher Antragsstellung, gewährt. Die Projekte müssen sich in der historischen Ortslage befinden und in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebunden werden. Mit Blick auf die demografische Entwicklung sowie den fortschreitenden Flächenverbrauch wird grundsätzlich der Fokus auf die Umnutzung leerstehender Bausubstanz gelegt. Die ökologische Komponente der Projekte wird weiterhin eine starke Gewichtung behalten. Ergänzend zur Förderung von eigengenutztem Wohnraum bleibt die Förderung von Mietwohnungen aufgrund des weiterhin vorliegenden Bedarfs nach zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum in der Förderkulisse bestehen.

Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Grundversorgung“:
-   Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen
    des täglichen Bedarfs (beispielsweise Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien, Bäckereien, ärztliche Versorgung und örtliche Handwerksbetriebe)

Fördermöglichkeiten für private Projekte im Bereich „Arbeiten“:
-   Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern (Verlagerung eines
    emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet)

Förderanträge müssen bis zum 06. August 2021 bei der Gemeinde Bad Bellingen gestellt werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der:

-        Gemeinde Bad Bellingen, Herr Spiegelhalter, Telefon 07635/8119-33.

-        KommunalKonzept
Sanierungsgesellschaft mbH, Herrn Schäfer, Telefon 0761/20710-39

Die Ausschreibung wurde am 02.07.2021 veröffentlicht und kann bei den genannten Kontaktstellen oder im Internet beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg / Rubrik Ländlicher Raum / Förderung eingesehen werden.