Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Forstbetriebsgemeinschaft Dreiländereck w.V.


Sehr geehrte Mitglieder,

gerne hätten wie Sie persönlich über die aktuellen Entwicklungen der FGB Dreiländereck w.V. informiert, da aber Präsenzveranstaltungen in dem nötigen Rahmen nicht möglich sind, informieren wir Sie auf diesem Wege über unsere Neuigkeiten:

  • 1.     Anpassung der Leistungsentgelte

Die FBG Dreiländereck vermarktet das Holz ihrer Mitglieder zu bestmöglichen Preisen und ermöglicht durch die Mengenbündelung überhaupt erst vielen Waldbesitzern den Zugang zum Holzmarkt. Der Einzelankauf von Holz im Kleinprivatwald ist für Sägewerke und Händler wirtschaftlich nicht darstellbar. Hier dient die FBG als Bindeglied, die auf die Solidarität der Mitglieder angewiesen ist: je größer die angebotenen Holzmengen sind, umso geringer sind die Vermarktungskosten je Festmeter.

Die FBG bietet neben der Kernaufgabe des Holzverkaufs umfangreiche weitere Dienstleistungen an, wie die Vorfinanzierung der Unternehmer-dienstleistungen, den Werterhalt von Hölzern durch Umlagerung auf Trockenlager oder durch Spritzung, die aufwändige Organisation von Bahn-, Schiff- und Containerverladung, die Anlage und Unterhaltung von Sammelplätzen, die Abwicklung von Sammelanträgen und der Bundeswaldprämie, Exkursionen, drei Submissionstermine im Jahr und Infoveranstaltungen.

Um die Zukunftsfähigkeit der FBG Dreiländereck w. V. zu sichern, muss die Ertragssituation verbessert werden, damit für die umfangreichen Aufgaben ausreichende Finanzmittel vorhanden sind. Die FBG finanziert sich allein über staatliche Förderung und das Aufkommen an Leistungsentgelten, das wir an unsere Mitglieder je verkaufter Holzmenge abrechnen. Die Kostensteigerungen, der alle Lebensbereiche unterliegen, können durch die erhaltene Förderung nicht abgedeckt werden, so dass wir eine Erhöhung der Entgelte vornehmen müssen. Diese wurde durch die Vertreterversammlung am 23.09.2021 einstimmig mit pauschal 2 €/Fm beschlossen. In einem ersten Schritt wollen wir eine Anpassung um 1 €/Fm (Submission etc. 2 €/Fm) ab dem 1. Januar 2022 vornehmen und zum Ende des kommenden Jahres evaluieren, ob es dabei bleiben kann. Bei den glücklicherweise wieder deutlich angezogenen Holzpreisen und sicher anhaltender Holznachfrage halten wir diese moderate Anhebung für angemessen.

Die neuen Leistungsentgelte (netto) gestalten sich wie folgt:

Holzverkauf allgemein                                           5 €/Fm (vorher 4 €/Fm)

Holzverkauf Brennholz/ Hackrohholz               3 €/Fm (vorher 2 €/Fm)

Holzverkauf spezial (z. B. Submission)            12 €/Fm (vorher10 €/Fm)

pauschaler Mindestsatz je Abrechnungsfall 30 € (unverändert)

Vorfinanzierung Unternehmerdienstleistungen 1 €/Fm (unverändert)

  • 2.     Änderung der Geschäftsführung

Herr Dr. Meyer-Heisig hat zum 1. November 2021 über einen Personal-Gestellungsvertrag mit der FBG Kleines Wiesental auch die Geschäftsführung der FBG Dreiländereck mit einer 20%-Stelle übernommen. So können die beiden Forstbetriebsgemeinschaften noch enger kooperieren. Das operative Geschäft führt schwerpunktmäßig die stellvertretende Geschäftsführerin Viktoria Malcherek (07621/410-1108), die Mitte Oktober zur FBG Dreiländereck gestoßen ist.

Die FBG ist unter info(at)fbg-dreilaendereck.de zu erreichen.

  • 3.      Infoveranstaltung für Waldbesitzer

Auf Grund der aktuellen Corona-Situation ist derzeit leider keine Infoveranstaltung für Waldbesitzer möglich. In den vergangenen 20 Monaten hat sich gezeigt, dass Veranstaltungen im Zeitraum Mai bis Oktober aus Pandemiesicht eher unkritischer sind, so dass wir unsere Vertreterversammlung und die Informationsveranstaltung künftig in diesem Zeitrahmen unterbringen wollen. Sobald die Termine und Veranstaltungsorte feststehen, werden wir Sie darüber informieren.

 Im Namen des Vorstandes, der Geschäftsleitung und des ganzen Teams darf ich Ihnen schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten und gesunden Start ins neue Jahr wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Renkert

Vorsitzender