Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Öffentliche Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan (LAP)


Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG ist gemäß § 47d Abs. 5 BlmSchG eine fünfjährige Fortschreibungspflicht bei Lärmaktionsplänen vorgeschrieben. Es soll auf Basis der aktuellen Lärmkarten von 2017 und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kooperationserlasses des Landes Baden-Württemberg geprüft werden, ob relevante Änderungen vorliegen, welche eine Überarbeitung des bestehenden Plans erforderlich machen.
Mit Vorlage dieser Prüfung des Lärmaktionsplanes – 3. Runde, erfüllt die Gemeinde ihre Pflicht der turnusmäßigen Überprüfung des Lärmaktionsplanes.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 27.05.2021 in der Zeit vom 08.06.2021 bis einschließlich 16.07.2021 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden durch Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und dargestellt.
Der Lärmaktionsplan (LAP), 3. Runde, der Gemeinde Bad Bellingen gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) wurde am 11.10.2021 im Gemeinderat beschlossen.
Der LAP mit den dazugehörigen Anlagen wird beim Bürgermeisteramt, Hauptamt, Rheinstr. 25, 79415 Bad Bellingen, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jeder-manns Einsicht bereitgehalten.
Außerdem ist der LAP, 3. Runde- Überprüfung des Lärmaktionsplanes aus Stufe 1, (2012) auf der Homepage der Gemeinde Bad Bellingen mit allen Anlagen unter https://www.gemeinde-bad-bellingen.de/de/Leben-Arbeiten/Mobilitaet/Laermaktionsplan abrufbar.

Bad Bellingen, 18.05.2022
Dr. Carsten Vogelpohl
Bürgermeister