Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Schülerinnen und Schüler sind in der Ferienbetreuung unfallversichert


In Baden-Württemberg stehen die Sommerferien vor der Tür, doch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) macht keinen Urlaub: Schülerinnen und Schüler, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen der Kommunen oder Schulen in Baden-Württemberg teilnehmen, sind gesetzlich unfallversichert. Versicherungsschutz besteht auch während des Besuchs von Sommerschulen in Baden-Württemberg sowie bei der Teilnahme am Förderangebot „Ferienband 2022“ des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind in der Ferienbetreuung ebenso automatisch und kostenfrei unfallversichert.

Die Absicherung bei der Teilnahme an den organsierten Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen reicht je nach individuellem Bedarf von einer ambulanten oder stationären Versorgung über Renten-, Pflege-, bis hin zu Teilhabeleistungen.

Förderangebot „Ferienband 2022“ umfassend unfallversichert

Um Kinder und Jugendliche beim Aufholen von coronabedingten Lernrückständen zu unterstützen, bietet das Land das „Ferienband 2022“ an. Durch dieses Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ ist eine zusätzliche Förderung in den
Sommerferien möglich. Schülerinnen und Schüler erhalten im Falle eines Unfalls denselben umfangreichen Schutz, den sie auch bei einem Unfall während des Schulbesuchs erhalten. Sie sind dabei sowohl während der Teilnahme als auch auf den damit verbundenen, unmittelbaren Wegen kostenfrei versichert. Eltern brauchen hierfür keine besondere Versicherung abschließen.

Versicherungsschutz von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht

Kinder und Jugendliche, die auf der Flucht sind, stehen beim Kita- und Schulbesuch in Baden-Württemberg sowie auf den damit verbundenen Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen auch der Besuch von Vorbereitungsklassen oder andere Formen der Beschulung und Vorbereitung. Dies gilt in Räumlichkeiten in oder auch außerhalb der Schule, wenn die Maßnahme dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zugeordnet ist. Ebenso sind geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Ferienzeiten an organisierten Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen der Kommunen oder Schulen in Baden-Württemberg teilnehmen, gesetzlich unfallversichert.  Weitere Infos unter www.ukbw.de.