Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Neue Parkregelung in der Hertinger Straße


Nach der Wiederherstellung der Straßendecke im oberen Bereich der Hertinger Straße (Ortseingang bis Einmündung Am Lettenbuck) konnten nun auch die Beschlüsse des Gemeinde-
rats in Bezug auf die Regulierung der Parkierung umgesetzt werden.
Ab sofort ist das Parken nur noch in den gekennzeichneten Bereichen zulässig, die sich auf der Talseite der Hertinger Straße befinden. Auf der Bergseite sind eingeschränkte Halteverbote ausgewiesen. Durch die Regulierung
werden Sichtbeziehungen verbessert: Bergauffahrenden Verkehrsteilnehmern wird die Sicht nicht mehr durch parkende Autos versperrt. Brenzlige Situationen bei Gegenverkehr können vermieden werden. Insbesondere für Fahrradfahrende wird dadurch die Sicherheit erheblich erhöht.
Außerdem wird durch die neu geschaffenen Engstellen und Parkbuchten bewusst, dass die Hertinger Straße seit der Erschließung des Neubaugebiets „Hinterm Hof II“ keine Straße am Ortsrand zur Durchfahrt, sondern eine Wohnstraße ist.
Wir appellieren an ein angepasstes Fahrverhalten: Kinder auf dem Weg zu Kindergarten und Schule kreuzen die Hertinger Straße an vielen Stellen! Zudem bringt schnelles Fahren immer eine Lärmbelästigung mit sich. Fahren Sie nur so, wie Sie es sich auch von Fahrenden vor Ihrem Zuhause wünschen: angepasst und leise.
Bürgermeisteramt Bad Bellingen