Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Öffentliche Bekanntmachung


Wahl der Schöffinnen und Schöffen/Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Gemeinde Bad Bellingen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Lörrach und den Strafkammern des Landgerichts Freiburg.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Freiburg und das Amtsgericht Lörrach gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) in der Zeit vom 1. Juni 2023 bis 9. Juni 2023 zur Einsicht im Rathaus Bad Bellingen, Rheinstraße 25, 79415 Bad Bellingen, Zimmer 4 aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer
Woche nach Schluss der Auslegung bei der Gemeindeverwaltung Bad Bellingen, Rheinstraße 25, 79415 Bad Bellingen Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Bürgermeisteramt