Bad Bellingen, Herbst

Gemeindenachricht

Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein


Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein hat gemäß § 196 Abs. 1-3 des BauGB in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung BW die Bodenrichtwerte
BauGB für den Geltungsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschuss zum Stichtag 01.01.2023
ermittelt.
Die festgesetzten Bodenrichtwerte werden nach den oben beschriebenen gesetzlichen Vorgaben der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf dem Portal BORIS BW für die Bürger abrufbar.
Ein Jahresbericht über den Grundstücksmarkt im Geltungsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschuss wurde jedoch nicht herausgegeben.

Weil am Rhein, 08.08.2023
Kathrin Seils
Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss
bei der Stadt Weil am Rhein

Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite "Bodenrichtwerte".